Rechtsprechung
LG Hamburg, 13.07.2022 - 318 T 16/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 23 Abs 2 WoEigG, § 24 WoEigG, § 242 BGB, § 269 Abs 3 S 3 ZPO
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Aufnahme von Beschlussanträgen auf die Tagesordnung der Eigentümerversammlung - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in der nächsten Eigentümerversammlung; §§ 23, 24 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berechtigte Anliegen sind auf die Tagesordnung zu nehmen!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Berechtigte Anliegen von Wohnungseigentümern sind auf die Tagesordnung zu nehmen! (IMR 2022, 409)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Altona, 09.03.2022 - 303b C 5/21
- LG Hamburg, 13.07.2022 - 318 T 16/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.02.2018 - V ZR 101/16
Schadensersatzanspruch eines Wohnungseigentümers gegen die restliche …
Auszug aus LG Hamburg, 13.07.2022 - 318 T 16/22
Denn jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes und Behandlung in der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung, wenn sachliche Gründe vorliegen, den Gegenstand zu erörtern und zum Gegenstand der Abstimmung zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2018 - V ZR 101/16, Rn. 62, zitiert nach juris). - BGH, 17.12.2020 - I ZB 38/20
Zur Frage der Anwendbarkeit des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO aufgrund des …
Auszug aus LG Hamburg, 13.07.2022 - 318 T 16/22
Ein "Anlass zur Einreichung der Klage" im Sinne des § 269 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 1 ZPO kann nur angenommen werden, wenn die Klage bei ihrer Einreichung zulässig und begründet war oder jedenfalls zu irgendeinem Zeitpunkt vor ihrer Einreichung zulässig und begründet gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - I ZB 38/20, Rn. 18, zitiert nach juris). - OLG Nürnberg, 18.05.2001 - 2 W 1363/01
Bauträgervertrag: Anspruch des Erwerbers auf Auflassung bei vollständiger …
Auszug aus LG Hamburg, 13.07.2022 - 318 T 16/22
Der Beschwerdewert orientiert sich an dem geschätzten Kosteninteresse, d.h. an der Höhe der insgesamt für das erstinstanzliche Verfahren angefallenen Gebühren (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 2 W 1363/01, Rn. 18; OLG Koblenz…, Beschluss vom 13. August 2020 - 12 W 302/20, Rn. 5, beide zitiert nach juris). - OLG Koblenz, 13.08.2020 - 12 W 302/20
Sofortige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Verzögerte Sachbearbeitung …
Auszug aus LG Hamburg, 13.07.2022 - 318 T 16/22
Der Beschwerdewert orientiert sich an dem geschätzten Kosteninteresse, d.h. an der Höhe der insgesamt für das erstinstanzliche Verfahren angefallenen Gebühren (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 18. Mai 2001 - 2 W 1363/01, Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. August 2020 - 12 W 302/20, Rn. 5, beide zitiert nach juris).